Re: Gesetzesänderung - wie?


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Gesendet von Birgit am 08. Oktober 1999 um 15:29 Uhr:

Dies ist eine Antwort auf: Gesetzesänderung - wie? gesendet von Boris am 08. Oktober 1999 um 15:11 Uhr:


: Sind eigentlich e-mail Aktionen an die Behörden als Zeichen des Volksunwillens ein rechtwirksames Mittel?

Ein rechtswirksames Mittel wofür? Meinst du, daß die Behörden den Eingang bestätigen? Das glaube ich noch nicht. Werden ja gerade mal Faxe anerkannt.

Gegen jedes Bußgeld im Verkehrsbereich kann Widerspruch eingelegt werden, das müßte doch auch bei den Pilzsachen möglich sein. Dann gehts halt vor Gericht, da kann man seine Argumente aber auch darlegen, wenn man Zeit und Geld für einen langen Prozeßweg hat. Wie lange man Revision einlegen kann, ist aber wohl auch von der Höhe der Geldstrafe abhängig.

Bist du sicher, daß das Gesetze sind oder sind das Verordnungen, die die Behörden erlassen haben? Bei Verordnungen könnte ich mir vorstellen, daß man noch eine bessere Chance hat, gerichtlich gegen sie vorzugehen.

Grüße

Birgit


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