Mehr Fragen zum Bayrischen Naturschutzgesetz


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Gesendet von Boris am 18. November 1999 um 14:13 Uhr:

Dies ist eine Antwort auf: Bayrisches Naturschutzgesetz gesendet von Birgit am 18. November 1999 um 13:30 Uhr:

: in Bayern könnte dir vermutlich nur sehr schwer der Zugang zu deinem Waldgrundstück verboten werden, allerdings hättest du vermutlich auch keine Chance den Zugang zu deinen gezüchteten Pilzen anderen Leuten zu verwehren.

Hi, Birgit.
Ich verstehe diese Äußerung so, daß sie nur das Zugangsrecht abdeckt. Sicherlich ermächtigt sie niemanden zum mutwilligen Plündern von Freilandkulturen, wie z.B. im Bexbacher Pilzschaugarten. Harry berichtete mir davon, dass leider immer wieder Leute den freien Zugang mit der Aufforderung sich die Taschen zu füllen verwechseln.

Manchmal dürfte es allerdings kaum möglich sein, wildwachsende von angesiedelten Pilzen zu unterscheiden, ein mit Steinpilzen oder Trüffeln beimpfter Baum sieht im Wald genauso aus wie ein normaler Baum. Irgendwie ist das Ansiedeln von Mykorrhizapilzen doch mehr ein Glücksspiel und mit der "echten" Pilzkultur für mich kaum vergleichbar. Wenn hingegen jemand in der Natur ein paar angebohrte Stämme oder ein Mistbeet findet, das offensichtlich jemand gehört, sollte man es aus dem gleichen Grund respektieren, aus dem man nicht den Acker des nächsten Bauerns plündert: Irgendjemand hat hier schließlich harte Arbeit investiert.

: Im Bayrischen Naturschutzgesetz wird der freie Zugang zur Natur für alle garantiert, seien es Radfahrer, Reiter, Rollstuhlfahrer oder Spaziergänger. Egal ob der Wald, gemähte Wiese oder das Stoppelfeld in Staatsbesitz oder Privatbesitz ist. Ausnahmen werden nur in begründeten Fällen genehmigt und müssen auch öfter vor Gericht wieder zurückgenommen werden. Endlich mal ein gutes bayrisches Gesetz, das natürlich vielen Förstern und Jägern ein Dorn im Auge ist, da es Reitern auch praktisch unbeschränkt Zugang zum Wald ermöglicht.
: In anderen Bundesländern und Österreich wird der Zugang für Reiter z.B. teilweise sehr restriktiv gehandhabt.

Wie sieht es hier eigentlich bei trittempfindlichen Biotopen (Sanddünen, Moore...) aus? Hat hier die Reiterei auch theoretisch überall Zugang oder gelten hier Sonderregelungen? Im Kaltenbronner Moor (BW) stehen z.B. Schilder die Passanten bei Verlassen der Wege mit fünfstelligen Summen bedrohen. Vielleicht hätte man ja doch lieber alles abtorfen sollen...

Tschau, Boris

(P.S. Beim Erkunden der Randbereiche des Hinterzartener Moors zu Fuß fand ich viele seltenere Pilz- und Pflanzenarten wie Sumpfhaubenpilz, Gelber Graustieltäubling, Fieberklee und Sumpf-Blutauge. Es lohnt sich also für den interessierten Naturfreund auch solche Biotope abzulaufen. Muß ja nicht grade in den Hauptvogelbrut-orten bzw. -zeiten sein...)



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