Gesendet von Boris am 29. November 1999 um 16:38 Uhr:
Dies ist eine Antwort auf: Re: Notwehr im Wald gesendet von Birgit am 29. November 1999 um 16:11 Uhr:
: : Notwehr umfaßt jede Handlung, die darauf abzielt das eigene oder das Leben eines anderen, die Beschädigung einer Sache oder gar der Ehre abzuwenden.
: : Sprich: Wer verhindern will, dass jemand einen anderen mit dem Auto überkacheln will, indem er gegen das Auto tritt, handelt in Notwehr und geht straffrei aus. Die Frage ist nur, wie effizient so ein Tritt ist.
: Nein Thomas, das bezog sich auch einen realen Fall, der vor Gericht verhandelt wurde. Das Gericht entschied auf Schadensersatz der durch meinen Bekannten zu leisten war. Begündung: ein Tritt gegen ein AUto ist keine geeignete Maßnahme ein Auto zu stoppen. Auf die Frage meines Bekannten
: wie er denn hätte vorgehen sollen, kam der gerichtliche (!) Vorschlag mit der Pistole!
Und die darf man dann durch Gerichtsbeschluß nicht einmal mit sich führen!
Ich denke ich bin in der Lage viele komplexe Zusammenhänge in der Natur zu erfassen und viele Arten auswendig kennenzulernen, aber jedes mal wenn ich versuche mich auf juristisches Niveau herunterzudenken, knallen bei mir alle Sicherungen auf einmal durch...
Boris
"Man konnte durchaus sagen, daß nicht nur ihre Linke häufig nicht wußte, was die Rechte tat, meist hatte auch die Rechte selbst nur ziemlich verschwommene Vorstellungen davon."
Adams, "Anhalter" Bd.V