Gesendet von Markus H. am 27. September 1999 um 19:19 Uhr:
Hallo Freaks!
Nach den letzten Diskussionen über diverse Verordnungen in den Landen der Alpen bin ich noch einige Informationen schuldig geblieben.
In Österreich gibts folgende Verordnungen:
In Salzburg: Pilzeschutzverordnung (Landesgesetzblatt 47/1994)
In Tirol: Tiroler Pilzschutzverordnung (LGBl. 30/1992)
In Kärnten: Pilzverordnung (LGBl. 53/1996)
Alle Verordnungen bauen auf das jeweilige Naturschutzgesetz auf (wieder in jedem Bundesland anders).
Kurz gilt in diesen Bundesländern folgendes:
In Salburg: Verboten ist das Sammeln von Pilzen vor 07:00 und nach 19:00 Uhr, ab 1.Okt. bereits ab 17:00 Uhr - keine Gewichtsbeschränkung!! Im Gesetzesanhang sind Gebiete angeführt mit Sammelverboten.
In Tirol: Dürfen Pilze nur an geraden Tagen des Monats zw. 07:00 und 19:00 Uhr gesammelt werden. Gewichtsbeschränkung 1 kg/Person u. Tag. Im Anhang sind Gebiete angeführt mit Sammelverboten.
In Kärnten: Dürfen geschützte Pilze lt. Anhang nicht gesammelt werden, teilweise geschützte Pilze nur in der Zeit v. 15.6. - 30.9. von 07:00 bis 18:00 Uhr. Gewichtsbeschränkung 2 kg/Person u. Tag. (zu den tlw. gesch. zählen u.a. alle Steinpilze, Pfifferlinge, Parasol, sämtliche Morcheln, Schweinsohr, Brätling, usw.)
Natürlich gibts in jedem Gesetz auch besondere Bestimmungen:
z.B. sind lt §4 Abs 2 in Kärnten die gesammelten Pilze am Fundort grob zu säubern!!
oder in Salzburg dürfen nur Pilze gesammelt werden, die zum Verzehr geeignet sind (keine giftigen, ungenießbaren Arten, alte oder wurmstichige) - Steht so drin!!
oder in Tirol, wo es eine Ausnahme der Gewichtsbeschränkung v. 1 kg gibt, wenn der einzelne Pilz über 1 kg hat!!
Wer die Verordnungen haben möchte solls sagen.
Bis dann Ciao Markus H.