Gesendet von Thomas Pruß am 30. November 1999 um 14:43 Uhr:
Dies ist eine Antwort auf: Re: Notwehr im Wald gesendet von Birgit am 30. November 1999 um 13:45 Uhr:
: Hallo Thomas,
: : aus Deinen Postings entnehme ich, dass Du die Juresprudenz zu Deinem Beruf gemacht hast. Frage: Wie kommst Du mit solchen Urteilsprüchen Deiner Kollegen klar?
: Nein, Thomas, wirklich vollkommen daneben getippt. Der Kandidat hat 0 Punkte ;-)). Ich mußte schon sehr lachen :-)). Nein, ich bin (Bio)physikerin, Spezialgebiet Photosynthese (das hättest du aus einem vorherigen Posting evtl. entehmen können ;-)) ). In dem Notwehrfall wußte ich nur so gut Bescheid, da das ein sehr guter Bekannter war, der davon betroffen war.
: Ja, es scheint im Gesetz direkt drin zu stehen, daß du eine geeignete Methode zur Abwehr des Angriffs wählen mußt.
: Scheinbar wird es eher weniger krumm genommen, wenn du bei der Notwehr übers Ziel hinausschießt, als wenn man sich unggeignet verteidigt. Da bin ich mir aber nicht sicher. Ungerecht finde ich das auch, denn es ist ja wohl nicht Sinn der Sache Leichen auf dem Schlachtfeld zu verstreuen.
:
: Andere Ungerechtigkeit: Warum werden nie die Gaffer bei Unglücken oder Unfällen wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt?
: Bei den von dir genannten Fällen stimm ich dir 100 pro zu, bin aber leider die falsche Adresse.
: Gruß
: Birgit
Booah, ey, da hab’ ich mich ja total vergriffen!!!!
Aber Du hast die ganze Sache mit soviel Kompetenz vorgetragen, dass Du glatt als Juristin mit dem Hobby Biologie bei mir durchgegangen bist.
Naja: „Errare humanum est“
Vollkommen durch den Wind
Thomas