Re: Pilzsucher sammeln


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Gesendet von Boris am 23. August 1999 um 10:33 Uhr:

Dies ist eine Antwort auf: Re: Pilze sammeln gesendet von Karl am 22. August 1999 um 23:40 Uhr:

: Es wird unterschieden zwischen vollkommen und teilweise geschützten Pilzarten.
: Teilweise geschützt bedeutet, es besteht ein eingeschränktes Sammelverbot, das heisst, sie dürfen nur für den eigenen Bedarf in geringer Menge gesammelt werden,
: mit diesen Arten darf kein Handel getrieben werden.
: Dazu gehören:
: Fichten-Steinpilz, Pfifferling, Grauer Leistling, Trompetenpfifferling, Starkriechender (= Gelbstieliger) Leistling,
: Schweinsohr, die Leccinum-Arten (Birkenpilz, Espen-Rotkappe etc.) und die Morchel-Arten.
: Vollkommen geschützt sind:
: die Albatrellus- (=Scutiger-)Arten, also Schaf-, Semmel-, Kamm- und Ziegenfußporling,
: Anhängsel-Röhrling, Erlen-Grübling, Grünling, alle Saftlinge, Grosssporige Trüffel.
: Für diese Arten gilt absolutes Sammelverbot, also nicht einmal in geringer Menge!

Die reine Willkür! Der Grünling zum Beispiel kommt in meinem Xerothermen Wald ortshäufig in wesentlich größeren Mengen vor als der Kaiserling, der keinen amtlichen Schutz geniesst. Was ist mit dem Sommer-Röhrling? Der Eichen-Glucke? Dem Krokodil-Ritterling und allen anderen Arten die nicht auf der Liste stehen?? Der einzige Zweck solch widersinniger Gesetze (es ist ja noch nicht mal erwiesen dass das Sammeln den Pilzen ueberhaupt schadet) ist den arrogantesten und menschlich verdorbensten Politikern dieser Welt die Vollmacht zur Hexenjagd auf Naturliebhaber zu geben.

Siehe auch meine Anmerkungen zu seltenen Arten auf dieser Seite.

Cheers & blessings, Boris




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