Re: Roetender Schirmling und deutsches Recht...


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Gesendet von MUFTI am 02. September 1999 um 14:05 Uhr:

Dies ist eine Antwort auf: Re: Danke! Aber ... gesendet von Boris am 02. September 1999 um 13:16 Uhr:

: Macrolepiota venenata zählt zu den zahlreichen Magen-Darmstörungen auslösenden Arten. Relativ bald nach dem Verzehr können Durchfälle, Brechreiz etc. auftreten. Die Symptome sind sehr unangenehm, klingen aber mit der Zeit wieder ab.

Irgendwie finde ich das ulkig:

Wenn man sich an die deutschen Gesetze haelt,
ist der Pilz eindeutig essbar 8-)

ps: Man beachte das Datum des Ausserkrafttretens 8-)

Kurztitel
Speisepilzverordnung

Fundstelle
BGBl. II Nr. 386/1997


Typ
V


Anlage
1


Inkrafttretedatum
19971213


Außerkrafttretedatum
99999999


Index
82/05 Lebensmittelrecht


Anlage

Anlage

SPEISEPILZE

I. Ständerpilze
1. Blätterpilze

a) Parasol, Großer Riesen-Schirmling Macrolepiota procera (Scop.:

Fr) Sing., roh ungenießbar

b) Safranschirmling Macrolepiota rhacodes (Vitt.) Sing., roh

ungenießbar



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