SUBJECT>@Heinz POSTER>Wolfgang P. EMAIL>Wolfgang.Pruefert@tee-online.de DATE>1037369913 EMAILNOTICES>no IP_ADDRESS>p3EE1D672.dip.t-dialin.net PASSWORD>aaHjyl88e/Q8U PREVIOUS>33425 NEXT> IMAGE> LINKNAME> LINKURL>
: WIR (die DGfM) haben also wahrlich bisher genug aufgeklärt, und andere auch.
: Ihr müsst die Artikel aber auch lesen !!!
Hallo Heinz,
die Tatsache, dass Du 10 Jahre alte Quellen als Beleg für Deine o.g. Aussage angibst, steigert nicht unbedingt mein Vertrauen, dass Du Recht hast. Ich gehöre wohl zu den wenigen Veteranen, die diese alten eingestaubten Bände noch zugriffsbereit im Regal stehen haben. Und dann helfen sie erst mit Deiner jetzige Aussage, dass diese Gesetzeslage noch aktuell ist, überhaupt weiter.
Zur Verbreitung der Infos: anstatt sie jedem per email zuzusenden, schick' sie doch an Georg, der sie unter Geschichten/Artikel für alle dauerhaft einbinden kann?
Eine Gegenüberstellung der Regelungen in den einzelnen Bundesländern und den Nachbarländern fände ich - auch wenn faktisch durch fehlende Kontrollen eh jeder alles sammeln kann - grundsätzlich immer noch interessant. Ich weiß das nicht 'mal über meine Pilzgründe in Rh-Pf. und Hessen so ganz genau.
Und dann geistert irgendwie die Info durch meinen Kopf, dass es absolutes Sammelverbot neuerdings nicht mehr gibt und für diese Arten jetzt auch eingeschränktes Sammelverbot gilt? Stimmt das?
Wolfgang