SUBJECT>Re: Nach der Bundesartenschutzverordnung ... POSTER>Gerd-A EMAIL>Fischer.Bo@t-online.de DATE>1091659447 IP_ADDRESS>pD9F9A657.dip.t-dialin.net PASSWORD>aaIsv7VWTrU6U PREVIOUS>65931 NEXT> IMAGE> LINKNAME> LINKURL>
: Hi Gerd,
: Das wird wohl der Erlen-Grübling (Gyrodon lividus) sein. Da auf der Tastatur
: das "B" neben dem "N" liegt, ist von einem Tippfehler
: auszugehen.
: Georg
Danke Georg,
meiner Bemerkung wegen "Erlengrünling" hätte ich wohl besser noch ein "Grins" hinzufügen sollen.
- Natürlich ist es der "Erlen-Grübling" (in BW ein RL3-Pilz), der in der Bundesartenschutzverordnung (1999) gelistet wird. Übrigens, ohne den für Speisepilze fast typischen Zusatz , dass Entnahme in "geringen Mengen" und für den "eigenen Gebrauch" zulässig ist. Er genießt also einen besonderen Schutz, und darf weder "abgeschnitten, abgepflückt, aus- oder abgerissen, ausgegraben, beschädigt oder vernichtet" werden !!!
---> Das gleiche gilt auch für "Kaiserling; Boletus aereus, appendiculatus, fechtneri, regius, speciosus; Hygrophorus marzuolus; "Grünling" und alle heimischen Arten der Gattungen Albatrellus, Hygrocybe.
Was mir bei dem Link <http://www.karlsruhe.de/Maerkte/geschuetzte_pilze.htm> weiterhin aufgefallen ist: Dort findet man zwei Artnamen (weißer- und gelber Bronze-Röhrling), die man in der "neueren Literatur" nicht mehr findet. Meines Wissens handelt es sich hierbei um
---> Boletus aereus (Schwarzhütiger Steinpilz)
---> Boletus appendiculatus (Anhängsel-Röhrling)
Übrigens, von dem Tippfehler "Erlen-Grünling" abgesehen finde ich es schon sonderbar, dass im Link die wissenschaftlichen Namen (findet man in der Verordnung) fehlen.
Grüße
Gerd