SUBJECT>Ich empfehle POSTER>Jürgen EMAIL>schreiner_juergen@web.de DATE>1127069288 IP_ADDRESS>sokrates.main-echo.de PASSWORD>aa5P46Axv2oyk PREVIOUS>87242 NEXT> 87345 IMAGE> LINKNAME> LINKURL>

folgenden deutschen Namensgebrauch:

- Boletus legaliae: Falscher Satansröhrling (oder Le Gals Satansröhrling)
- Boletus rubrosanguineus: Weinroter Röhrling (oder Mosers Satansröhrling)
- Boletus rhodoxanthus: Rosahütiger Röhrling
- Boletus rhodopurpureus: Purpurröhrling
- Boletus luteocupreus: Gelbhütiger Purpurröhrling

Für die schwach blauenden Arten legaliae/rubrosanguineus/rhodoxanthus sollte die Bezeichnung "Purpurröhrling" nicht mehr verwendet werden, um Konfusion zu vermeiden.

Grüße, Jürgen

: Hallo,

: "Blaufleckender Purpur-Röhrling" ist richtig für B. rhodopurpureus.
: "Weinroter Purpur-Röhrling" ist richtig für den "Falschen
: Satans-Röhrling" Boletus rubrosanguineus (= B. splendidus).

: Bis in die jüngste Zeit hat man im deutschen Sprachraum den B.
: rubrosanguineus fälschlich als B. rhodopurpureus bezeichnet, daher ist
: eine gewisse Verwirrung der Namen sowohl deutsch als auch lateinisch
: entstanden.

: beste Grüße,
: Andreas