SUBJECT>Re: Pilz Sammel Verbot ??? POSTER>Werner EMAIL>wgpflaum@t-online.de DATE>1159890627 IP_ADDRESS>p5496CFF5.dip.t-dialin.net PASSWORD>aa2wKqpgXsn1M PREVIOUS>107039 NEXT> 107175 IMAGE> LINKNAME> LINKURL>

: so weit ich weiß, darf man in der eifel, zumindest bei bad münstereifel nur 3
: oder 4 kg aus dem wald holen! also ist ja auch mehr als genug ;)

Moment - das ist sogar mehr, als allgemein als erlaubt angesehen wird. Normalerweise spricht man von 1-2 kg. Das gilt aber bundesweit. Hat aber rein gar nix mit einem Pilzsammelverbot zu tun. Das steht etwas verwaschen in §2 der Bundesartenschutzverordnung: 1) Die Verbote des § 42 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht für Pilze der nachstehend aufgeführten Arten, soweit sie in geringen Mengen für den eigenen Bedarf der Natur entnommen werden ...

Man beachte: geringe Mengen - für den eigenen Bedarf

: das mit aufrecht begehbar usw wusste ich nicht, ist ja interessant!

Das gilt m.W. in den meisten Bundesländern - von BaWü weiß ich es sicher. In Bayern gilt es angeblich (noch) nicht. Trotzdem sollte man sich größtenteils dran halten, da ja Tiere im Unterholz auch ihre Ruhe brauchen.

Gruß,

Werner