SUBJECT>Re: Vollkommen geschützte Pilze? POSTER>blausprödler EMAIL>edvbachmeier@t-online.de DATE>1187879422 IP_ADDRESS>cache9-ffm-vpn.arcor-ip.de PASSWORD>aaZRZA4aQrq/6 PREVIOUS>123161 NEXT> IMAGE> LINKNAME> LINKURL>
Hallo Heinz Ebert,
natürlich hast du recht – aber ich habe bisher noch nicht einen Fall gehört, wo ein Bußgeld verhängt wurde, weil z.B ein Saftling von der Almwiese gepflückt wurde, obwohl alle Saftlinge laut Bundesartenschutzgesetz geschützt sind – Lach – einfach schwachsinnig, weil ein kleines Kind genauso wenig über diese Pilze weiß, wie die meisten Polizisten. Und wo kein Kläger. da auch kein Angeklagter!
Anders sieht es bei Unmengen von Pilzen aus. Da habe ich schon mal gelesen, das es hohe Strafen gab, weil ein ganzer Kofferraum voll Steinpilze gesammelt wurde – ohne Genehmigung! Und da liegt meist der Haken, es geht mehr ums Genehmigen und um Gebühren und Steuern als um Artenschutz!
Also Pilzsucher in Bayern – fürchtet euch nicht zuviel. Die bayrischen Polizisten wenden am liebsten bayrische Gesetze an … ich kenne einige und die sind gar nicht so auf Pilzsucher aus, sondern mehr auf andere Ganoven…
Pilzliche bayerische Grüße
Wolfgang