SUBJECT>Ordnungsbussen Kanton Obwalden POSTER>Markus_S EMAIL>pulveroboletus@gmx.net DATE>1198756760 IP_ADDRESS>196-75.5-85.cust.bluewin.ch PASSWORD>aap0IH8Tx/OlY PREVIOUS> NEXT> 132598 IMAGE> LINKNAME> LINKURL>

Hallo zusammen

Im folgenden Link findet ihr die am 15. Dezember 2007 in Kraft getreten Verordnung des Kantons Obwalden:
http://www.ow.ch/dl.php/de/46f7b631a9a1e/Ordnungsbussenverordnung_Ergebnis_1._Lesung.pdf.
Die Verordnung regelt, welche Bussen in welcher Höhe direkt vor Ort eingezogen werden können. Die Bussen können jedoch nur direkt eingezoegen wedren, wenn der/die Fehlbare damit einverstanden ist.
Für uns Pilzsammler speziell zu beachten, die Bussen im Anhang unter Ziffer 2.2

Ich wünsche euch allen einen guten Rutsch ins neue Jahr und selbstverständlich soll das Jahr für euch alle ein pilzreiches Jahr werden.

Gruss Markus