SUBJECT>Re: Naturschutzgebiete, was ist erlaubt POSTER>Daniel Jösch EMAIL>mail@daniel-joesch.de DATE>1218404360 IP_ADDRESS>pD9E09D7D.dip.t-dialin.net PASSWORD>aa68GvvJxYFhg PREVIOUS>142506 NEXT> 142522 IMAGE> LINKNAME> LINKURL>
Explizit gab es in diesem Gebiet keine Gesetzestafel. Den Weg habe ich nicht verlassen. Wo liegt dann konkret der Verstoß, ich habe den Gesetzestex nicht gefunden.
Aber gerne lasse ich mich eines Besseren belehren.
Auf der anderen Seite muss ich sagen, dass ich keiner von denen sein würde, die gezielt in Naturschutzgebieten nach Pilzen suchen, weil dort vielleicht der Ertrag erhöht ist. Wenn mir bei der Wanderung nur etwas schönes essbares vor den Füßen liegt, sagte ich nicht nein. Nur möchte ich keinen schlechten Einfluss haben und auch nicht gewissenlos handeln. Daher befolge ich das Gesetz, wenn es so ist. Generell suche ich meine Pilze mit Erfolg im ganz normalen Wald von nebenan - möchte auch keine Gesetzeslücke suchen ...
: Hallo Daniel,
: falls Du darauf abzielst, dass es in NSGs erlaubt sei, Pilze am Wegrand zu
: sammeln, so muss ich Dich leider enttäuschen. In Naturschutzgebieten ist
: es generell verboten, Pflanzen (und Pilze) zu entnehmen. Das wird auch am
: letzten Satz im Gesetzestext deutlich: Bisweilen unterliegen bereits
: Landschaftsschutzgebiete einem solchen Sammelverbot.
: Gruß, Andreas