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Urteilsverkündung des DFB bezüglich der Vorkommnisse beim Heimspiel FC Rot-Weiß Erfurt - FC Carl Zeiss Jena

Die Entscheidung des DFB ist soeben beim Verein eingegangen. Die Entscheidung lautet wie folgt:

1. Der Verein FC Rot-Weiß Erfurt wird wegen eines fortgesetzten unsportlichen Verhaltens gem. § 1 Nr. 4. der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung i.V.m. § 9 Nr. 3., 6. der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung i.V.m. § 9 a Nr. 1., 2. der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000,00 Euro belegt.

Des Weiteren hat der FC Rot-Weiß Erfurt das nächste Heimspiel in der Meisterschaftsrunde der 3. Liga unter Ausschluß der Öffentlichkeit auszutragen.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verein FC Rot-Weiß Erfurt.

Diese Entscheidung trifft den Verein vor allem wirtschaftlich hart. Man kann den Schaden mindestens auf ca. 80.000,00 Euro beziffern. Der Verein wird mit allen rechtsstaatlichen Mitteln versuchen sich bei den Verursachern schadlos zu halten. Wir können nicht hinnehmen, dass eine Randgruppe den Verein schädigt und tausende ehrliche Fans, Mitglieder und Freunde des Vereins von der Öffentlichkeit in einem Heimspiel ausgeschlossen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rolf Rombach
Präsident

http://www.rot-weiss-erfurt.de/index.php