SUBJECT>Re: VAPKO-Liste POSTER>Andreas EMAIL>andreas@pilzkurs.de DATE>1221485256 EMAILNOTICES>no IP_ADDRESS>89.246.210.125 PASSWORD>aa5zOhW9P9mIs PREVIOUS>146718 NEXT> IMAGE> LINKNAME> LINKURL>
Hallo Sepp und Max,
. Nur... wenn er meine
: Kontrolldienste in Anspruch nimmt, werd ich die erwähnten und
: weitere(zBsp. Grünling) konfiszieren. Diese Arten sind, auch von unserer
: Dachorganisation der VAPKO, als Giftpilze deklariert. Über diesen Schatten
: will, kann und darf ich nicht springen.
nun, das ist eben der große Unterschied zwischen der Schweiz, wo die Pilzberatung gesetzlich gereglt ist, und Deutschland, wo dies eben nicht der Fall ist.
Hier in Deutschland bist Du ein Ratgebender ohne jegliche Ordnungsgewalt, und daher darfst Du den Leuten auch keine Pilze wegnehmen wenn sie Dir die nicht freiwillig überlassen. Du kannst sie auch nicht zwingen ein Protokoll zu unterzeichnen und auch nicht ihre Personalien herauszurücken. Andererseits wiederum kannst Du jederzeit eine Beratung ablehnen, was ihr wiederum nicht könnt (glaube ich).
Von einer staatlichen Anerkennung des Pilzberaters/Pilzkontrolleurs träumen wir hier in Deutschland halt weiterhin, und solange so etwas den Statt nciht interessiert kann sich halt auch weiterhin jeder (aber auch wirklich JEDER!) Pilzberater nennnen oder andere zum Pilzberater ernennen - völlig unbeschadet irgendwelcher Kenntnisse oder auch ohne solche ....
beste Grüße,
Andreas