SUBJECT>Re: VAPKO-Liste POSTER>Jochen Girwert EMAIL>jochengirwert@freenet.de DATE>1221506073 IP_ADDRESS>M01a8.m.pppool.de PASSWORD>aaUnIhMO7YjSQ PREVIOUS>146742 NEXT> IMAGE> LINKNAME> LINKURL>
Hallo Gabor,
da sind wir an dem Punkt, wie es im Fall eines Rechtsstreites weitergehen mag. Absolute Sicherheit hätte man nur, wenn jeder Pilz abfotografiert und vom Ratsuchenden gegengezeichnet würde. Das erscheint mir nicht besonders pragmatisch. Jedes Protokoll müsste durchgepaust werden.
Also: Protokoll muss sein; wie ausführlich sollte jeder Pilzberater selbst entscheiden.
Jochen.
: Hallo Andreas,
: natürlich muss der Ratsuchende auch das Beratungsprotokoll nicht ausfüllen
: oder gar unterzeichnen, wenn er dies nicht möchte.
: Allerdings stellt sich mir dann die Frage, wieso er den Rat eines
: Sachverständigen überhaupt in Anspruch nimmt.
: Auf jeden Fall denke ich, dass man als PSV und somit vor Gericht ein
: Fachkundiger - falls es dann tatsächlich irgendwann zu einem Prozess
: kommen sollte, was ich natürlich keinem PSV wünsche - am Ende besser da
: steht, wenn man auch alles schriftlich festgehalten hat.
: Womöglich kann man den Fund sogar schnell fotografieren - im digitalen
: Zeitalter sicher auch kein allzu großes Problem mehr, denke ich...
: LG, Gábor