SUBJECT>Re: Naturpark Rhein-Westerwald POSTER>Jochen Girwert EMAIL>jochengirwert@freenet.de DATE>1238236300 IP_ADDRESS>dslb-094-222-034-239.pools.arcor-ip.net PASSWORD>aaUnIhMO7YjSQ PREVIOUS>158253 NEXT> 158258 IMAGE> LINKNAME> LINKURL>
Hallo,
Naturparke dienen der Erholung und dem Schutz wertvoller (Kultur)Landschaften. Das ist der Gedanke. Dabei haben sie normalerweise eine gute Ausstattung an Naturschutzgebieten o.ä. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in einem Naturpark das Pilzesammeln grundsätzlich untersagt ist; das würde dem Anliegen der Erholung widersprechen. Anders ist es mit Sicherheit bei den im Naturpark integrierten NSG. Eigentlich, denke ich, dürfte man als Pilzsucher vom Naturpark eher Gutes erwarten als in erster Linie Beschränkungen.
Vermutlich kannst Du mit "Ministerium, Umwelt, Bundesland" irgendwo den Text des Landesnaturschutzgesetzes finden und sehen, was das Anliegen der einzelne Schutzkategorien ist.
Alles Gute, Jochen.
: Hallo,
: wir ziehen im Juli in das Gebiet des Naturparks Rhein-Westerwald. Leider
: finde ich im Netz keine aussagekräftigen Informationen zu den
: Beschränkungen beim Pilzesammeln. Hat jemand eine Idee, welche
: Beschränkungen dort gelten ode wo solche "Vorschriften" zu
: finden sind? Vielen Dank im Voraus. Uli