SUBJECT>Re: Darf man Fundmeldungen "schuetzen" ? POSTER>MartinB EMAIL>martin.bemmann@gmx.de DATE>1307648563 IP_ADDRESS>dslb-188-110-111-198.pools.arcor-ip.net PASSWORD>aa9b/1RrZHh36 PREVIOUS>204943 NEXT> IMAGE> LINKNAME> LINKURL>

Hallo Wolfgang,

das Nutzungsrecht kann man abtreten, da können manche ein Lied davon singen, die für ein Taschengeld ihr Manuskript einem Verlag verkauft haben und dann vom Bestsellerregen nichts abbekommen haben.... Nur die Urheberschaft eben nicht. D.h. der Name des Urhebers bleibt immer mit seinem Werk verbunden.
Und da bin ich völlig Deiner Meinung, daß eine Fundmeldung mit Sicherheit keine Veräußerung der Nutzungsrechte darstellt ;-)

Grüße

Martin

: Hallo Martin
: es kommt durchaus immer wieder vor, dass man vertraglich das Nutzungsrecht
: für seine Daten und Leistungen gänzlich abtritt (veräußert), z. B. bei
: Fachgutachten oder anderen Auftragsarbeiten. Dann kann man mit seinen
: eigenen Funden nicht mehr "machen was man will" und ist auch das
: "Urheberrecht" ziemlich nutzlos. Aber in dem von Hartmut
: angefragten Fall trifft das sicherlich nicht zu.
: LG
: Wolfgang